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Euripides gesagt hätte, was Hartung ihn sagen läszt: "du trägst ihn wol gesondert, nicht in eins gemischt?”

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Nigidius Figulus . . in undecimo commentariorum grammaticorum versum ex antiquo carmine refert, memoria hercle dignum:

. . religentem esse oportet, [at] religiosumstnefas, cuius autem id carmen sit, non scribit. so hast du, lieber freund, vor drei lustren in deiner textausgabe des Gellius diesen vers drucken lassen in genauem anschlusz an 0. Ribbeck trag. lat. rel. s.219 (v. 148). jetzt, wo du nach langer unterbrechung zu deiner ersten liebe zurückgekehrt bist, um sie den mit forschenden freunden demnächst in vervollkomneter sauberkeit und reicherer ausstattung von neuem vorzuführen, ist dir ein zweifel an der richtigkeit jener fassung aufgestiegen, und zwar schlieszest du zunächst – ohne frage mit vollstem recht – aus dem in sich abgeschlossenen gedanken, den dieser vers darbietet, dasz er sicher nicht sc* ctKÉçpctAoc sondern rollständig von Nigidius resp. Gellius überliefert worden sei. sodann wünschest du meine meinung zu hören, ob der vers nicht vielmehr ein Saturnier sein möchte und bei der constantcn Überlieferung der handschrifteu, die religiosus bieten, was dem entsprechenden religentem gegenüber kaum wie ein abschreiberirtum aussehe, der fehler in nefns stecke, damit hast du jedenfalls den bann gelöst, der bisher auf diesem worte ruhte und es nicht anzutasten gestattete, versuchen wir es einmal mit ne fuas — denn mit ne fias ist kein vers herauszubringen — so ist wenigstens die frage berechtigt, ob nicht

religentem esse oportet, religiosus fuas ein erträglicher Saturnier wäre, fuas natürlich einsilbig genommen, aber gerade die notwendigkeit dieser licenz macht mich bedenklich. G. Curlius hat vor dem Kieler index scholarum von 1857/68 s. VII f. alle stellen gesammelt, in denen die formen dieses conjunctive fuam fuas fuat fuant (den er für einen aoristischen hält) vorkommen: es sind ihrer nicht weniger als fünfundzwanzig, und an keiner einzigen ist die einsilbige messung durch das metrum geboten (die einzige ausnähme, Plaulus Persa v. 51 in Ritschis text: sed recipe te quantum potest: cave fuas mi in quaestióne ist nur eine scheinbare; man hat hier in fuas, das als jambische wortform unbedenklich die letzte silbe verkürzen kann, das schlusz-s

abzuwerfen: dann ist in cave fúa1 mi in quaestióne ~~¿~ .г.

alles regelrecht); ich denke dies musz genügen uns von der unzulässigkeit jenes Saturniers zu überzeugen, um so mehr da ja dem dichter das einsilbige sis zu geböte stand, um den ganz untadellichen Saturnier zu bilden: religentem esse oportet, religiosus sis. aus ne sis aber wäre unter den bänden der abschreiber nimmermehr nefas geworden.

Mit einem Saturnier also wäre es nichts, aber der vers musz ja auch nicht ein solcher sein, vergleichen wir doch die übrigen stellen, an denen von Varro, Festus und andern grammalikern bruchslücke aus vetera oder antigua carmina ohne nennung des dichternamens angeführt werden (die mühe des zusammensuchens hat uns G. Hermann elem. duetr. metr. s. 638 f. erspart, vgl. auch Ribbeck a. o. quaest. seen. s. 348 und den nachlrag von Lucían Müller unten s. 428), so finden wir dasz sogar nur eine kleine minderzahl dieser anführungen in jenem metrum abgefaszt ist, die grosze mehrzahl in iamben oder trochäen. und einen, nur unvollständigen, trochäischen septenar hattest du selbst in jenem verse nicht nur früher mit Ribbeck angenommen, sondern lassest auch jetzt noch die möglichkeit eines solchen offen, indem du vorschlägst: religentem ted esse oportet, sét religiosúm nefas, cúv T€ bú' èpxojiévw — das wird sich auch hier wieder bewähren: schweiszen wir diese deine fassung der ersten hälfte und meine oben für den Saturnier unbrauchbar befundene der zweiten aneinander, so kommt folgender tadellose septenar heraus, dem du hoffentlich einen platz in deinem neuen texte gönnen wirst:

religentem led esse oportet, religiosus fuas.

Dresden. Alfred Fleckeisen.

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