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O

SHAKESPEARE

VOR DEM

FORUM DER JURISPRUDENZ.

ΤΟΝ

DR. JOS, KOHLER,

PROFESSOR IN WÜRZBURG.

Motto:

So bleibt mein erster und mein steter Rath:

Fhrt den Altar des Rechtes, stosst ihn nie
Um Truggewinn mit frechem Fusse um.
Es kommt die Strafe; richtend harrt das Ende.
Aeschylus, Eumeniden (übers.
von Wolzogen S. 27).

WÜRZBURG 1883.

DRUCK & VERLAG DER STAHEL'SCHEN UNIVERS.-BUCH- & KUNSTHANDLUNG.

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Vorwort.

Längst schon war es meine Absicht, die Rechtsgedanken Shakespeare's juristisch zu gestalten; fortdauernde juristische und ästhetische Studien überzeugten mich von der Fülle und Tiefe der juristischen Ideen, die in diesem Geiste schlummerten, von dem fast übermenschlichen Anschauungsvermögen dieses Genius, welcher der Geschichte des Rechts, wie der Weltgeschichte überhaupt, in die geheimsten Falten zu blicken verstand. Insbesondere war es die neuerdings vielbesprochene Gestalt Shylocks, welche eine definitive juristische Würdigung zu erheischen schien, nachdem die ebenso kräftig durchgeführte, als innerlich unrichtige Auffassung Ihering's Viele geblendet hatte.

Einen speciellen Anlass zur Ausarbeitung erhielt ich, als im Anfang dieses Jahres mehrere öffentliche Vorträge zu Gunsten der Ueberschwemmten gehalten wurden; ein Vortrag von mir am 1. März d. Js. enthielt die Hauptsache dessen, was im Text über den Kaufmann von Venedig gesagt ist. Die Stellung Hamlets zur Jurisprudenz erörterte ich in einem Vortrag vom 8. Mai d. J. im historisch-philologischen Vereine hier, welcher Vieles enthielt, was im Texte über Hamlet zur Ausführung gelangt.

Mein Zweck war es, die innern juristischen Gedanken, welche der grösste Dichter im Gewande der Poesie zum Aus

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