Verhandlungen des Ersten Kongresses für Städtewesen Düsseldorf 1912, Volum 1

Forside
A. Bagel, 1913 - 647 sider
 

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Populære avsnitt

Side 91 - Ihr nur durch Masse zwingen, Ein jeder sucht sich endlich selbst was aus. Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen, Und jeder geht zufrieden aus dem Haus. Gebt Ihr ein Stück, so gebt es gleich in Stücken! Solch ein Ragout, es muß Euch glücken; Leicht ist es vorgelegt, so leicht als ausgedacht. Was hilft's, wenn Ihr ein Ganzes dargebracht? Das Publikum wird es Euch doch zerpflücken. DICHTER: Ihr fühlet nicht, wie schlecht ein solches Handwerk sei, Wie wenig das dem echten Künstler zieme!...
Side 91 - Suchst du das Höchste, das Größte? Die Pflanze kann es dich lehren. Was sie willenlos ist, sei du es wollend - das ist's!
Side 207 - Wirtungskreis, in welchem die Gemeinde mit Beobachtung der bestehenden Reichs» und Landesgesetze nach freier Selbstbestimmung anordnen und verfügen kann, umfasst überhaupt alles, was das Interesse der Gemeinde zunächst berührt und innerhalb ihrer Grenzen durch ihre eigenen Kräfte besorgt und durchgeführt werden kann.
Side 207 - Stadtverordneten die Einsetzung einer gemeinschaftlichen Kommission verlangt werden kann, so ist die Entscheidung der Regierung einzuholen. — Die Stadtverordneten-Versammlung darf ihre Beschlüsse in keinem Falle selbst zur Ausführung bringen.
Side 28 - Gesetz gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden vom 15.
Side 181 - Eigentümer statt, wenn dieselbe von den Eigentümern von mehr als der Hälfte der nach dem Grundsteuerkataster berechneten Fläche der...
Side 121 - Grundlage aller nationalen Existenz, unter ein Recht gestellt werde, das seinen Gebrauch als Werk- und Wohnstätte befördert, das jeden Mißbrauch mit ihm ausschließt und das die Wertsteigerung, die er ohne die Arbeit des einzelnen erhält, möglichst dem Volksganzen nutzbar macht.
Side 121 - Bodenreformbewegung in den deutsch» sprechenden Ländern besteht heut in dem Bund Deutscher Bodenreformer. Sein Programm umfaßt nur einen Satz: „Der Bund deutscher Bodenreformer tritt dafür ein, daß der Boden, diese Grundlage aller nationalen Existenz, unter ein Recht gestellt werde, das seinen Gebrauch als Werk» und Wohnstätte fördert, das jeden Mißbrauch mit ihm ausschließt, und das die Wertsteigerungen, die er ohne Zutun des Einzelnen erhält, möglichst dem Volksganzen nutzbar macht.
Side 113 - Verpflichtungen zu erfüllen; h) wenn er das Grundstück vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit beschädigt und in seinem Wert verringert hat; i) wenn die Zwangsvollstreckung in die Liegenschaft (Arbeiterwohnung) beantragt wird.
Side 181 - Gesetz betreffend die Zusammenlegung der Grundstücke im Geltungsgebiet des Rheinischen Rechts vom 24. Mai 1885 bieten nun eigentlich keine Handhabe für die Umlegung städtischen Baugeländes; sie sind nicht darauf zugeschnitten.

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