Studien zur RechtsphilosophieDuncker und Humblot, 1889 - 332 sider |
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Studien zur Rechtsphilosophie (Classic Reprint) Richard Wallaschek Ingen forhåndsvisning tilgjengelig - 2018 |
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Vanlige uttrykk og setninger
allerdings allgemeinen Altruismus Auffassung aufser Befugnis Begriff beide bestehen bestimmten Bewusstsein Beziehung blofs blofse dafs daher darf daſs denken deshalb eben Egoismus eigenen Eigentum Einheit einzelnen Empfindung Entstehung Entwicklung Erbrecht Erkenntnis erst Ethik ethischen Eudaimonismus faktische Zustand Fall Familie Fiktion Frage Freiheit ganze Gefühl Geist geistigen Gemeinschaft gerade Gesamtheit Gesamtwillen geschehen Gesellschaft Gesetz gewissen giebt glauben grofsen Grund Handelns Handlung heifst Herbart Höhe Inhalt Jhering Jurisprudenz juristische Person Kinder kommt könnte Konsequenz Körper läfst lassen Leben letztere lichen Lustgefühl machen macht Menschen menschlichen möglich Moral moralische Absicht mufs müfste muſs müssen Natur Naturrecht objektive Recht Pflicht Philosophie physischen Prinzip rechtlich Rechtsphilosophie Rechtssubjekt Rechtssubjektivität Religion richtig römische Recht Sache sagt scheint Schlufs Sinne sittlichen soll Sozialismus Staat Stiftung Strafe Strafrecht Streit Subjekt subjektive Thätigkeit Thatsache Theorie thun trotzdem überhaupt unmöglich unsere Unterschied ursprünglich Utilitarismus Verhältnis verschiedene viel vielleicht Wallaschek Wesen wieder Willen wirklich wirtschaftlichen wissen wohl wollen Wundt Zwang Zweck
Populære avsnitt
Side 36 - Doch weil, was ein Professor spricht, Nicht gleich zu Allen dringet, So übt Natur die Mutterpflicht Und sorgt, daß nie die Kette bricht, Und daß der Reif nie springet. Einstweilen, bis den Bau der Welt Philosophie zusammenhält, Erhält sie das Getriebe Durch Hunger und durch Liebe.
Side 38 - Stunden Mit Geist und Fleiß uns an die Kunst gebunden, Mag frei Natur im Herzen wieder glühen. So ist's mit aller Bildung auch beschaffen: Vergebens werden ungebundne Geister Nach der Vollendung reiner Höhe streben. Wer Großes will, muß sich zusammenraffen; In der Beschränkung zeigt...
Side 217 - Ganz anders verhält es sich mit dem pädagogischen und politischen Künstler, der den Menschen zugleich zu seinem Material und zu seiner Aufgabe macht.
Side 76 - Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann.
Side 76 - Der Widerstand, der dem Hindernisse einer Wirkung entgegengesetzt wird, ist eine Beförderung dieser Wirkung und stimmt mit ihr zusammen. Nun ist alles, was Unrecht ist, ein Hinderniss der Freiheit nach allgemeinen Gesetzen ; der Zwang aber ist ein Hinderniss oder Widerstand, der der Freiheit geschieht.
Side 34 - Erst alsdann, wenn sie aus seiner gesamten Menschheit als die vereinigte Wirkung beider Prinzipien hervorquillt, wenn sie ihm zur Natur geworden ist, ist seine sittliche Denkart geborgen, denn solange der sittliche Geist noch Gewalt anwendet, so muß der Naturtrieb ihm noch Macht entgegenzusetzen haben. Der bloß niedergeworfene Feind kann wieder aufstehen, aber der versöhnte ist wahrhaft überwunden.
Side 316 - Religion wirkt im ganzen mehr auf den sinnlichen Teil des Volks sie wirkt vielleicht durch das Sinnliche allein so unfehlbar. Ihre Kraft ist dahin, wenn wir ihr dieses nehmen - und wodurch wirkt die Bühne?
Side 36 - Die Natur fängt mit dem Menschen nicht besser an als mit ihren übrigen Werken: Sie handelt für ihn, wo er als freie Intelligenz noch nicht selbst handeln kann. Aber eben das macht ihn zum Menschen, daß er bei dem nicht stille steht, was die bloße Natur aus ihm machte, sondern die Fähigkeit besitzt, die Schritte, welche jene mit ihm...
Side 76 - Folglich: wenn ein gewisser Gebrauch der Freiheit selbst ein Hindernis der Freiheit nach allgemeinen Gesetzen (di unrecht) ist, so ist der Zwang, der diesem entgegengesetzt wird, als Verhinderung eines Hindernisses der Freiheit mit der Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammen stimmend, di recht...
Side 251 - ... Sous les mauvais gouvernements, cette égalité n'est qu'apparente et illusoire; elle ne sert qu'à maintenir le pauvre dans sa misère, et le riche dans son usurpation. Dans le fait, les lois sont toujours utiles à ceux qui possèdent, et nuisibles à ceux qui n'ont rien : d'où il suit que l'état social n'est avantageux aux hommes qu'autant qu'ils ont tous quelque chose , et qu'aucun d'eux n'a rien de trop.