Das deutsche Seerecht: auf Grund des Kommentars von Dr. William Lewis : unter Berücksichtigung ausländischer Seerechte : neu bearbeitet von Emil Boyens : mit einer Einleitung über örtliche Geltung seerechtlicher Gesetze, Volum 2Duncker & Humblot, 1901 |
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Side vi
... kommen . Hat der Schiffer im Ausland selbst den Notverkauf vor- genommen , so wird der Regel nach , wenn ausländische Gläubiger am Ort des Verkaufes vorhanden sind , durch Arreste die gerichtliche Verteilung dort erzwungen werden und ...
... kommen . Hat der Schiffer im Ausland selbst den Notverkauf vor- genommen , so wird der Regel nach , wenn ausländische Gläubiger am Ort des Verkaufes vorhanden sind , durch Arreste die gerichtliche Verteilung dort erzwungen werden und ...
Side 7
... kommen , Hafen- und Revier - Ordnungen , lokale Verordnungen über Strafsen- recht in den Häfen und Flüssen , welche , soweit nötig , bei den ein- zelnen Materien hervorgehoben werden . Alle weiteren Landes- gesetze sind jetzt beseitigt ...
... kommen , Hafen- und Revier - Ordnungen , lokale Verordnungen über Strafsen- recht in den Häfen und Flüssen , welche , soweit nötig , bei den ein- zelnen Materien hervorgehoben werden . Alle weiteren Landes- gesetze sind jetzt beseitigt ...
Side 11
... kommen nur zur Anwendung , wenn die Schiffs- parten der übrigen Mitrheder wenigstens zwei Drittheile des Schiffes umfassen . Dieser Paragraph enthält neue Vorschriften , um die bisherigen Härten , welche durch sofortigen Verlust des ...
... kommen nur zur Anwendung , wenn die Schiffs- parten der übrigen Mitrheder wenigstens zwei Drittheile des Schiffes umfassen . Dieser Paragraph enthält neue Vorschriften , um die bisherigen Härten , welche durch sofortigen Verlust des ...
Side 12
... in Frage kommen könne “ . Bisher ist dies nicht geschehen und es scheint dies auch nicht wünschenswert , da deutsche Schiffe mit ausländischen Heimats- häfen in 12 Reichs- und Landesgesetze , betr . das Schiffsregister .
... in Frage kommen könne “ . Bisher ist dies nicht geschehen und es scheint dies auch nicht wünschenswert , da deutsche Schiffe mit ausländischen Heimats- häfen in 12 Reichs- und Landesgesetze , betr . das Schiffsregister .
Side 13
... kommen aus dem Reichsgesetz über die freiwillige Gerichts- barkeit vom 17. Mai 1898 die allgemeinen Vorschriften §§ 1-35 zur Anwendung . Diese gelten also nicht , soweit landesgesetz- lich eine nichtrichterliche Behörde das Register ...
... kommen aus dem Reichsgesetz über die freiwillige Gerichts- barkeit vom 17. Mai 1898 die allgemeinen Vorschriften §§ 1-35 zur Anwendung . Diese gelten also nicht , soweit landesgesetz- lich eine nichtrichterliche Behörde das Register ...
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Das deutsche Seerecht: auf Grund des Kommentars von Dr. William Lewis ... Emil Boyens Uten tilgangsbegrensning - 1897 |
Das deutsche Seerecht: auf Grund des Kommentars von Dr. William ..., Volum 1 Emil Boyens Uten tilgangsbegrensning - 1897 |
Das deutsche Seerecht: auf Grund des Kommentars von Dr. William ..., Volum 1 Emil Boyens Uten tilgangsbegrensning - 1897 |
Vanlige uttrykk og setninger
Ablader Ablieferung Abzug alten H.G.B. Anspruch Antritt der Reise Anwendung aufser ausdrücklich Ausland Auslieferung bedungen Beförderung Befrachter Beitragspflicht Beladung Belgien Art Beschädigung Besitz besondere Haverei bestimmt Bestimmungshafen Bestimmungsort betreff beziehentlich blofse Bodmerei Bord Carver Chartepartie Code de commerce dafs das Schiff Dispache Empfänger Entlöschung Entsch erst Fall Finnland Finnland Art Fracht Frachtgut Frachtrecht Frachtvertrag Gefahr gemäfs Gericht Gesetz gilt grofsen Haverei Grund Grundsatz Güter Hafen haftet Haftung Handelsgesetzbuch Havarie grosse Hinterlegung Indossament Klausel Kommentar Bd Konnosse Konnossement Kosten Lade Ladeschein Ladezeit Ladung Ladungsgut Ladungsinteressenten läfst Landesgesetze letzteren lich Liegegeld Löschen Löschplatz Löschung Löschzeit Lyon-Caen mafsgebend mufs namentlich neuen H.G.B. Nothafen O.L.G. Hamburg Ortsgebrauch Personen Pfandrecht Prot R.G.Entsch R.O.H.G.Entsch Reeder Reederei Regel Reichsgericht Reisenden Rheder Schäden Schiff und Ladung Schiffsbesatzung Schiffsregister Scrutton sect Seegesetze Seerecht Seetüchtigkeit soll sowie Stückgüter Teil Überliegezeit unserem verbodmet Verbodmung Verfrachter Vergütung verladen Verlust Verordnung verpflichtet Verschulden Vertrag volle Fracht vorhanden Vorschriften Zeitfracht zulässig
Populære avsnitt
Side 388 - That if the owner of any vessel transporting merchandise or property to or from any port in the United States of America shall exercise due diligence to make the said vessel in all respects seaworthy and properly manned, equipped and supplied...
Side 569 - In the case of wooden or composite ships : — When a ship is under one year old from date of original register, at the time of accident, no deduction new for old shall be made. After that period a deduction of one-third shall be made, with the following exceptions : — Anchors shall be allowed in full. Chain cables shall be subject to a deduction of one-sixth only. No deduction shall be made in respect of provisions and stores which had not been in use.
Side 564 - Damage done to a ship and cargo, or either of them, by or in consequence of a sacrifice made for the common safety, and by water which goes down a ship's hatches opened or other opening made for the purpose of making a jettison for the common safety, shall be made good as general average.
Side 71 - Wird die Fortsetzung der Reise in der ursprünglichen Richtung durch einen Zufall verhindert, so ist der Schiffer befugt, die Reise in einer anderen Richtung fortzusetzen oder sie auf kürzere oder längere Zeit einzustellen oder nach dem Abgangshafen zurückzukehren, je nachdem es den Verhältnissen und den möglichst zu berücksichtigenden Anweisungen entspricht. Im Falle der Auflösung des Frachtvertrags hat er nach den Vorschriften des § 632 zu verfahren.
Side 565 - When a ship is intentionally run on shore, and the circumstances are such that if that course were not adopted she would inevitably drive on shore or on rocks, no loss or damage caused to the ship, cargo and freight or any of them by such intentional running on shore shall be made good as general average, but loss or damage incurred in refloating such a ship shall be allowed as general average.
Side 388 - ... to exercise due diligence properly equip, man, provision, and outfit said vessel, and to make said vessel seaworthy and capable of performing her intended voyage, or whereby the obligations of the master, officers, agents, or servants to carefully handle and stow her cargo and to care for and properly deliver same, shall in any wise be lessened, weakened, or avoided.
Side 460 - Alle Schäden, die dem Schiffe oder der Ladung oder beiden zum Zwecke der Errettung beider aus einer gemeinsamen Gefahr von dem Schiffer oder auf dessen Geheiß vorsätzlich zugefügt werden, sowie auch die durch solche Maßregeln ferner verursachten Schäden, ingleichen die Kosten, die zu demselben Zwecke aufgewendet werden, sind große Haverei.
Side 388 - SEC. 2. That it shall not be lawful for any vessel transporting merchandise or property from or between ports of the United States of America and foreign ports, her owner, master, agent, or manager, to insert in any bill of lading or shipping document any covenant or agreement whereby the obligations of the owner or owners of said vessel to exercise due diligence...
Side 569 - Metal sheathing shall be dealt with by allowing in full the cost of a weight equal to the gross weight of metal sheathing stripped off, minus the proceeds of the old metal.
Side 67 - Unfälle,1 die sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffes oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothafen oder einen sonstigen Nachteil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen der Schiffsbesatzung oder einer genügenden Anzahl von ihnen eine Verklarung abzulegen.