| 1871 - 534 sider
...Handelsgesetzbuchs bestimmt über die Verklarung i „Der Schiffer hat über alle Vorfälle, welche sich w ii hrend der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die...Einlaufen in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachlheil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen, der Schiffsbesatzung ober einer genügenden... | |
| Georg Löhr - 1868 - 400 sider
...Mecklenburg-Schwerin §. 57. — Oldenburg Art. 29. Art. Ä9N. Der Schiffer hat über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufe!: in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge... | |
| Universität Tübingen. Juristische Fakultät - 1869 - 494 sider
...Handelsgesetzbuches lauten folgen dermassen: Art. 490. Der Schiffer liât über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust...des Schiffes oder der Ladung, das Einlaufen in einen Kothhafen, oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen der Schiffsbesatzung... | |
| Bernhard W. von König - 1876 - 184 sider
...(Art. 487 des Handelsgesetzbuchs), sondern er muss auch (Art. 490 ebenda) über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhat'eii oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge... | |
| Baden (Germany) - 1870 - 770 sider
...Führung eines Journals nicht erforderlich sei. Art. 490. Der Schiffer hat über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust...des Schiffes oder der Ladung, das Einlaufen in einen Rothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen der Schiffsbesatzung... | |
| Germany - 1880 - 546 sider
...Führung eines Journals nicht erforderlich sei. Art. 490. Der Schiffer hat über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge... | |
| Oscar Borchardt - 1885 - 1160 sider
...Verklarung) nur dann vorschreibt, wenn sich während der Reise Unfälle ereignen, mögen sie den Verlnsr oder die Beschädigung des Schiffes oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhat'eu oder sonstige Xachtheile znr Folge haben. *) Abweichend vom Deutschen Recht, das nur die... | |
| Ferdinand Perels - 1884 - 534 sider
...nicht ersorderlich. ') § 22. Ablegnng der Verklarnng. 1. Der Schiffer hat über alle Unsälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust...die Beschädigung des Schiffes oder der Ladung, das Einlausen in einen Nothhasen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen... | |
| Rudolf Wagner, Max Pappenheim - 1884 - 484 sider
...Verklarung aufzunehmen, gleichviel ob dieser Unfall den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge gehabt hat (Art. 490 al. 1), dagegen ist über Unfälle anderer Art, z. B. über Todesfälle 7 , die... | |
| Bernhard Woldemar von König - 1902 - 796 sider
...Schiffsjournal eintragen (§ 520 HGB), sondern er muss auch (§ 522 ebenda) über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge... | |
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