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eine klare Vorstellung über die Lohnverhältnisse in diesen Industriezweigen zu erlangen. Der Bericht gesteht übrigens mit lobenswerther Aufrichtigkeit die daraus hervorgehende theilweise Mangelhaftigkeit der Daten selbst ein.

Erlangen.

Dr. Makowiczka.

Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen,

mit einem Blick auf die statistische Commission in Brüssel.

Die Augsburger Allgemeine Zeitung brachte in der Beilage zu Nr. 234 des vergangenen Jahres (21. August 1852) einen Artikel über die amtliche Pflege der Statistik in Deutschland, der an mannichfachen Unrichtigkeiten leidet, und was Sachsen betrifft, aus einer mehr als zwei Jahre hinter uns liegenden Zeit datirt.

Das gegenwärtige statistische Bureau wurde durch königliche Verordnung vom 2. August 1850 auf Ansuchen des statistischen Vereins factisch an Stelle des Bureaus dieses letztern gesetzt, indem durch genannte Verordnung gleichzeitig die dem stat. Verein ertheilten Befugnisse den Behörden gegenüber aufgehoben und auf das unter dem Namen „statistisches Bureau des Ministeriums des Innern" an Stelle jenes ersteren Bureaus getretene übertragen wurden.

Bis zu dem genannten Zeitpunkte war die Bearbeitung der Statistik im Königreich Sachsen in den Händen des statistischen Vereins, welcher sich namentlich in dem ersten Jahrzehent seines Bestehens sowohl der Theilnahme einer grossen Zahl von Staatsbeamten aller und selbst der höchsten Grade als auch der von Privatleuten und der Mitwirkung vieler Zweigvereine zu erfreuen hatte. Der Staat unterstützte ihn nicht allein durch Geldmittel (in den letzten Jahren durchschnittlich mit 2600 Thlrn.) sondern auch durch seine Autorität, so namentlich durch das Mandat vom 11. April 1831 und die Verordnung vom 1. November 1836, u. a. m., kraft welcher dem Vereine mehrfache Befugnisse den Unterbehörden gegenüber eingeräumt wurden.

Das Bureau des Vereins stand anfänglich unter der speciellen Leitung des Kammerraths von Schlieben, später des Cameral-Vermessungs-Directors Lohrmann, dann des Obersten Leonhardi und zuletzt des Legations-Secretairs von Ehrenstein.

Die Früchte der Thätigkeit dieses Bureaus finden sich nach Aussen hin in den dem statistischen Publicum wohlbekannten Mittheilungen das statistischen Vereins für das Königreich Sachsen (von deren 18 Lieferungen die ersten

3 bei F. W. Vogel in Leipzig, die übrigen im Selbstverlag des Vereins erschienen) und in einigen gelegentlich veröffentlichten Tabellen, Marktund Orts-Verzeichnissen niedergelegt. Während die früheren dieser Mittheilungen die verschiedensten Zweige der vaterländischen Statistik umfassen und mit grösserer oder geringerer Gründlichkeit behandeln, beschränkt sich der Inhalt der späteren nur mehr auf die Bevölkerungsstatistik, so dass diese seit 1840 fast ausschliesslich in den Vordergrund tritt, mit Ausnahme der im Jahre 1849 erschienenen letzten Lieferung, welche die nach vorgeschriebenen preussischen Schematen erhobene Statistik der Gewerbe Sachsens enthielt.

Nach Innen beweist das reichhaltige Material in den Acten und angelegten Büchern, dass der Verein ganz besonders in der ersten Zeit seines Bestehens nach den verschiedensten Richtungen hin gesammelt hat und zu sammeln bestrebt gewesen ist, mit vieler Umsicht und Thätigkeit gearbeitet hat und so den Grund zu einer vollständigen positiven und vergleichenden Statistik des Landes gelegt haben würde, wenn nicht sehr bald nach dem Tode des Herrn von Schlieben leider viele der eingeleiteten Beziehungen mit dem In- und Auslande uncultivirt geblieben wären. Darin soll durchaus kein Vorwurf gegen den Verein und seine nachherigen Leiter liegen, denn bei allem Eifer und aller Befähigung dieser und der Mitglieder des Vereins war es doch eine unausbleibliche Folge der steigenden Anforderungen an Vollständigkeit und Präcision statistischer Leistungen und an Einheit der Ideen und der Leitung, dass der Verein selbst mit Unterstützung des Staats diesen Anforderungen nicht genügen konnte. Dazu fehlten ihm eben so sehr die ausreichenden finanziellen Mittel als er sich auf der andern Seite der nachhaltigen Wirksamkeit seiner vielen intellectuellen Kräfte durch den Umstand beraubt sah, dass nach der eingetretenen Reorganisation von 1842 (auf Grund welcher der Verein nur aus 12 ordentlichen, den höchsten und hohen Staatsämtern des Landes angehörigen Personen fortbestand) die durch die vielen Berufsgeschäfte in Anspruch genommene und reichlich erfüllte Zeit der Mitglieder nicht mehr ausreichen und diesen gestatten wollte, sich mehr dem Vereine zu widmen als es nur eben dieser Rest von Zeit zuliess. Natürlich musste sich bei den übernommenen Verpflichtungen der unausgesetzten Pflege gewisser Zweige der Statistik des Landes dadurch die Last der Directorialmitglieder dergestalt vergrössern, dass sie von Seiten des Vereins alsbald Veranlassung ward, den Antrag an die Staatsregierung zu stellen: „es möge diese selbst die statistischen Arbeiten des Landes in die Hände nehmen;" ein Antrag welcher unter so bewandten Umständen und gegenüber der Thatsache dass in den meisten andern Ländern solches bereits der Fall war, vollkommen gerechtfertigt erscheint.

Diesem Antrag ward durch oben erwähnte Verordnung vom 2. August 1850 entsprochen. Unter Uebernahme sämmtlicher Materialien, des Lokals und eines grossen Theils des Personals wurde am gedachten Tage das Bureau `des statistischen Vereins aufgelöst und an dessen Stelle als unmittelbare Dependenz des Ministeriums des Innern und unter der Leitung eines Ministe

rial-Referenten als Vorstand das „statistische Bureau des Ministeriums des Innern" errichtet, welches rücksichtlich der Ausführung aller currenten statistischen Arbeiten mit allen Unter- und Mittelbehörden unmittelbar verkehrt, während die Anordnung neuer Kategorieen von Arbeiten und die Erlassung der deshalb den Behörden zu ertheilenden allgemeinen Anweisungen durch das Ministerium des Innern und beziehentlich auf dessen Antrag durch die andern betheiligten Ministerien zu geschehen hat.

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Die Oberleitung des Bureaus ruht dermalen in den Händen des Geh. Rath Dr. Weinlig, der als Vorstand der II. Abtheilung im Ministerium des Innern, wohin das statistische Bureau ressortirt, zugleich der natürliche Vorstand des letztern ist. In Behinderung dessen geht jene obere Leitung auf Regierungs - Rath Stelzner über. Der unmittelbare Chef des statistischen Bureaus selbst ist zur Zeit der Ministerial-Secretair Dr. Engel, welchem die eigentliche Ausführung aller Arbeiten, Entwerfung der Pläne und Tabellen, die Einrichtung und Ueberwachung des geschäftlichen Mechanismus, die Verarbeitung und Nutzbarmachung der gewonnenen Resultate u. s. w. obliegt.

Der Normaletat des übrigen Personals ist: 1 Registrator, 2 Controleure, 11 Expedienten, 1 Zeichner und 1 Aufwärter. Bei den sehr umfänglichen oft sehr rasch zu bewältigenden Arbeiten ist dieser Etat noch immer als ein zu schwacher befunden worden und es haben deshalb eine wechselnde Zahl von Diätisten noch angestellt werden müssen, so dass sich in diesem Augenblick die Summe aller im statistischen Bureau thätigen Personen einschliesslich des Bureauchefs auf 21 erstreckt. Mit Ausnahme dieses letzteren und des Registrators sind die Arbeiter des Bureaus nicht Staatsdiener. Liegt darin zwar eine Ungleichheit gegen das Arbeitspersonal der übrigen Ministerien, so beruht aber gerade darauf die Aufrechthaltung einer strengen Disciplin namentlich der Arbeitsausführung. Sorgfalt und Genauigkeit sind die unerlässlichsten Bedingungen zu jeder statistischen Arbeit, sie schlafen aber bekanntlich sehr leicht ein, sobald die Stellung eine absolut gesicherte oder doch der Wechsel derselben für den Arbeitgeber (um diesen Ausdruck zu gebrauchen) mit grossen Weitläufigkeiten verknüpft ist. Die Möglichkeit der sofortigen Entlassung bei betroffener leichtsinniger Fälschung eines Zahlenresultats sichert, bei solidarischer Verantwortlichkeit aller an einer Arbeit Betheiligten mehr gegen dergleichen Fahrlässigkeiten (welche geradezu der Ruin eines statistischen Bureaus sind, indem sie sein Selbstvertrauen untergraben) als alle sonstigen Mittel. Die strenge Durchführung dieses Princips setzt zwar eine stete strenge Controle voraus, allein diese kann weniger eine äusserliche sein, sie muss vielmehr dadurch geübt werden, dass alle Arbeiten eine innere Controle in sich tragen.

Jetzt nachdem das statistische Bureau schon 26 Monate an den Staat übergegangen und mit dem Ministerium des Innern verbunden ist, wird es wohl nicht mehr zu früh sein einen prüfenden Blick auf die Thatigkeit des Bureaus zu werfen um danach den Erfolg der Verwaltung der amtlichen Statistik durch die Staatsregierung zu beurtheilen. Es sind binnen dieser Zeit durch

das Bureau zwei sehr umfängliche Lieferungen über die Statistik der Bevölkerung veröffentlicht worden, die eine 31 Bogen, die andere 50 Bogen gross Quart (Format der Augsb. Allg. Zeitung). Wie daraus zu entnehmen unterscheidet das Bureau strenge zwischen dem Stande der Bevölkerung und der Bewegung derselben; es vergleicht diese beiden Theile dieses Zweiges der Statistik, den ersten mit der periodisch zu wiederholenden Inventuraufnahme der Bevölkerung, den andern mit der Contenführung der Elemente der Bewegung derselben, als welche es betrachtet: die Geburten und Sterbefälle, Trauungen und Ehescheidungen, Zu- und Weggang. Indem bei diesem letzteren in der That jedem Credit ein Debet gegenüber steht, und indem es durch Bilancirung dieser Conten alljährlich zu einem Abschlusse kömmt, der mit der jährlichen Inventur, wäre sie eine alljährliche, übereinstimmen muss, so verwirklicht das Bureau hierin gewissermaassen die Napoleonische Anschauung der Statistik, dem bekanntlich die Statistik das

choses" war.

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Abgesehen von der imposanten Ausstattung dieser Lieferungen ist auch der Inhalt derselben mindestens ein sehr reichhaltiger und er geht in mancher statistischen Frage von grossem Interesse weiter, als irgend eine der bis jetzt erschienenen statistischen Veröffentlichungen, gleichviel welchen Landes; in vielen andern bleibt er freilich auch hinter solchen zurück.

Es kann weder der Zweck dieser historischen Bemerkungen, noch die Absicht ihres Verfassers sein, der zu jenen Veröffentlichungen in näherer Beziehung steht, als für einen Referenten über dieselben schicklich sein möchte, diese grösseren literarischen Productionen hier zu besprechen, was wohl ungleich besser von unpartheiischen sachkundigen Beurtheilern geschehen wird. Allein für diejenigen, die aus den dem Publikum vorliegenden umfänglichen Lieferungen über die Statistik der Bevölkerung des Königreichs Sachsen (denen wie die Vorreden besagen, im Laufe dieses Jahres noch eine dritte Lieferung folgen soll) auf eine allzu grosse Einseitigkeit in der Richtung des nunmehrigen statistischen Bureaus des Ministeriums des Innern zu schliessen geneigt sind, dürfte die Bemerkung nicht überflüssig sein, dass` es die erste und wichtigste Aufgabe jedes rationell verfahrenden Bureaus ist, die Bevölkerung des Landes genau zu studiren, denn diese ist der Mittelpunkt um welchen sich alles bewegt, welche mit tausend Fäden an alle übrigen im Staate und in der Gesellschaft zur Erscheinung kommenden Verhältnisse geknüpft ist. Eine Justizstatistik z. B. bleibt nichts als eine Statistik der Justizpflege, sobald sie die Personen auf welche sie sich erstreckt, nur der absoluten Zahl nach kennt, nicht mit den Classen der Gesellschaft, welchen sie specifisch angehören, zu vergleichen, nicht die eigentlichen Verhältnisse unter welchen diese Gesellschaftsclasşen leben, in Betracht zu ziehen vermag. So ists mit allen übrigen Zweigen.

Indessen diese Einseitigkeit ist nur eine scheinbare, scheinbar deshalb, weil die finanziellen Mittel dem statist. Bureau nicht gestatten, mehr als bis jetzt geschehen alljährlich für Druckkosten auszugeben. Auch existirt sie nur nach aussen

hin. Damit aber unter diesem freilich bedauerlichen, doch in der Natur der Verhältnisse unseres kleinen Landes begründeten Umstande die übrigen Zweige der vaterländischen Statistik nicht verkümmern und deren wichtigste Ergebnisse dem Publicum vorenthalten werden, ist Einleitung getroffen worden, alle hauptsächlichen Ereignisse und Thatsachen aus dem Gebiete der Statistik des Territoriums, der Bevölkerung und ihrer materiellen, physischen, moralischen, intellectuellen, socialen und politischen Verhältnisse des Jahres auch alljährlich in einem statistischen Jahrbuch für das Königreich Sachsen zu vereinigen und dem Buchhandel zu übergeben 1). Auf dieses wird dann allerdings der Sinnspruch der Londoner statistischen Gesellschaft: aliis exterendum“ Anwendung finden müssen, während neben diesen jährlichen Resuméveröffentlichungen die grösseren in der begonnenen Weise ihren Fortgang nehmen. Letztere werden dann nicht blos Zahlenresultate von nur vorübergehender Brauchbarkeit enthalten, sondern zngleich auch wissenschaftliche Behandlungen des vorliegenden Gegenstandes, Entwickelung und Aufhellung der Zustände, welche sich in den Zahlen kund geben.

Einer solchen Bearbeitung, oder vielmehr einer solchartigen Veröffentlichung sieht die bis auf das Jahr 1832 zurückgeführte Statistik der Criminalund Justizpflege und des Unterrichts entgegen und nicht minder sind bereits die Vorbereitungen zu einer ausführlichen Agrarstatistik, zu einer Statistik der Wohngebäude und der Wohnungen, zu einer Statistik des Armenwesens in allen Orten des Landes im Werke. Leider wird das Erscheinen dieser grösseren Schriften, eben so sehr aus den beregten Gründen, als auch deshalb noch eine Weile verzögert werden, weil diese Arbeiten, da sie alle aus den allerersten Unterlagen angefertigt werden müssen, ungleich aufhältlicher sind, als wenn sie schon bis zu einem gewissen Grade concentrirt an das statistische Bureau gelangten. Indessen was irgend zur Beschleunigung der Arbeiten geschehen kann, das geschieht auf dem Bureau und es geschieht daselbst leider häufig auf Unkosten der Gesundheit und des disponiblen Maasses physischer Kräfte.

Alle die übrigen Arbeiten aufzuzählen, welche das Bureau seit seinem kurzen amtlichen Bestehen geleistet hat, ist unnütz. Es könnte nur dazu dienen, um aus der Differenz gegen die Summe des zu Leistenden die greifbare Bemerkung zu schöpfen, wie weniges gethan und wie viel ihm noch zu thun übrig geblieben. Wenn dasselbe dabei hinter seinen Wünschen und Vorsätzen zurückbleibt, wenn es den einzelnen hohen, Mittel- und UnterBehörden noch nicht das ist was ein gut organisirtes statistisches Bureau der Staatsregierung sein soll, so liegt das sicher weniger in einem mangelhaften Willen des Bureaus, als in den unzureichenden Mitteln in der Stellung desselben zu diesen Behörden und in der Organisation der Statistik im Staate überhaupt.

Die Organisation der Statistik im Staate muss eine solche sein, dass die

1) Der erste Jahrgang dieses Jahrbuchs erscheint Ostern 1853.

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