Antizipierter Vertragsbruch: eine Untersuchung zum deutschen und englischen RechtMohr Siebeck, 2008 - 255 sider English summary: Can a party commit a breach of contract before the other party to the contract can demand performance of the contract? Should this be possible, which legal results will this involve? These issues are being dealt with in the German and the English legal systems under catchwords such as anticipatory repudiation and anticipatory breach of contract. Heinz Weidt studies the historical and dogmatic development of the theory of anticipatory breach of contract against the backdrop of each law pertaining to premature interference with the performance of contractual obligations. He then applies the findings obtained in both these legal systems to supranational projects for the unification of law such as the Principles of European Contract Law, the UNIDROIT Principles and the UN Sales Convention. He shows that this theory is based on common principles in German and English law, and that these can serve as basis for the creation of a common European private law. German description: Kann eine Partei bereits einen Vertragsbruch begehen, bevor die andere die Leistung verlangen kann? Und wenn ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus? Diese Fragen beschaftigen die deutsche und die englische Rechtsordnung unter Schlagwortern wie vorzeitige Erfullungsverweigerung und anticipatory breach of contract. Heinz Weidt untersucht die historische und dogmatische Entwicklung der Lehre vom antizipierten Vertragsbruch in Deutschland und England vor dem Hintergrund des jeweiligen Leistungsstorungsrechts und befasst sich eingehend mit den Tatbestandsvoraussetzungen und den Rechtsfolgen eines vorzeitigen Vertragsbruchs im deutschen und im englischen Recht. Vorangestellt ist dieser Untersuchung eine allgemeine Einfuhrung in die Vertragsbruchhaftung und ihre historische Entwicklung im englischen Recht. Die in den beiden Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen mit der Lehre vom antizipierten Vertragsbruch ubertragt der Autor auf ubernationale Rechtsvereinheitlichungsprojekte wie die Principles of European Contract Law, die UNIDROIT Principles und das UN-Kaufrecht. Der Autor arbeitet dabei immer wieder heraus, worauf unterschiedliche Ansatze und Ergebnisse in beiden Rechtsordnungen zuruckzufuhren sind und zeigt insbesondere auf, dass die Lehre vom antizipierten Vertragsbruch im deutschen und im englischen Recht auf einem Kernbestand gemeinsamer Uberzeugungen beruht, der als Grundlage fur die Herausbildung eines gemeineuropaischen Privatrechts in diesem Bereich dienen kann. |
Innhold
Einleitung | 1 |
Die Rechtslage nach Fälligkeit und ihre historische | 7 |
B Die einzelnen Rechtsbehelfe | 22 |
Vanlige uttrykk og setninger
abstrakten Schadensberechnung allerdings Ansicht Anspruch Anticipatory Breach antizipierten Vertragsbruchs assumpsit aufgrund Aufhebung des Vertrags Aufhebungsvertrags Baker Bar/Zimmermann bereits beschwerte Gläubiger BGB a.F. BGHZ Breach of Contract BT-Drucks Carter cause of action CISG Common law covenant damages Deckungsgeschäft deutschen Recht dogmatische Eintritt der Fälligkeit endgültigen Erfüllungsverweigerung englischen Recht Entscheidung Erfüllung Erfüllungsanspruch Erfüllungsinteresse Erfüllungsverweigerung des Schuldners Erfüllungszeitpunkt erst Fall Fälligkeit der Leistung Gegenleistung Gericht Grundsatz hingegen Huber Klage Klagerecht künftigen Legal History Leistungspflicht Leistungsstörungen Lloyd's Rep Lord Lord Denning Milsom MünchKomm/Ernst 2003 Nachfrist Naturalerfüllung Partei party PECL Pflichtverletzung PICC positive Vertragsverletzung Rechtsbehelfe Rechtslage Rechtsprechung Regel Reichsgericht repudiation Rücktritt Rücktrittsrecht Schadens Schadensersatz Schadensersatz wegen Nichterfüllung Schadensersatzanspruch Schadensminderungspflicht schließlich Schrifttum Schuldner Schuldrecht Schuldrechtsmodernisierung Slade's Case Soergel/Gsell 2005 sofort specific performance statt der Leistung Staudinger/Otto Tatbestand Tatbestandszweig Treitel trespass UN-Kaufrecht UNIDROIT UNIDROIT Principles Verhalten des Schuldners Vertragsaufhebung Vertragstreue verweigerung vorzeitigen Erfüllungsverweigerung Weigerung wesentlichen Zeitpunkt