Das deutsche Seerecht: auf Grund des Kommentars von Dr. William Lewis : unter Berücksichtigung ausländischer Seerechte : neu bearbeitet von Emil Boyens : mit einer Einleitung über örtliche Geltung seerechtlicher Gesetze, Volum 2Duncker & Humblot, 1901 |
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Side v
... englischen , französischen und skandinavischen Rechts gegeben . Es ist aber überall die Quelle angeführt , aus der bei Bedarf der Praktiker das Weitere schöpfen kann . Der Herr Kritiker übersieht , dafs das Buch nicht ausschliesslich ...
... englischen , französischen und skandinavischen Rechts gegeben . Es ist aber überall die Quelle angeführt , aus der bei Bedarf der Praktiker das Weitere schöpfen kann . Der Herr Kritiker übersieht , dafs das Buch nicht ausschliesslich ...
Side xi
... englischen Gerichtspraxis ist hervorzuheben , dafs dieselbe bei Anwendung von Statutes in bemerkenswerter Weise den Aus- länder schlechter stellt , als den Inländer . Sie hat folgenden Grundsatz auf- gestellt : Wenn ein Gesetz ( Statute ) ...
... englischen Gerichtspraxis ist hervorzuheben , dafs dieselbe bei Anwendung von Statutes in bemerkenswerter Weise den Aus- länder schlechter stellt , als den Inländer . Sie hat folgenden Grundsatz auf- gestellt : Wenn ein Gesetz ( Statute ) ...
Side xii
... englische Reeder dort anhängigem Prozefs , dafs jedenfalls jener Grundsatz als den guten Sitten und den regles intimes de la conscience universelle widerstreitend vor französischen Gerichten von englischen Reedern nicht geltend gemacht ...
... englische Reeder dort anhängigem Prozefs , dafs jedenfalls jener Grundsatz als den guten Sitten und den regles intimes de la conscience universelle widerstreitend vor französischen Gerichten von englischen Reedern nicht geltend gemacht ...
Side xiii
... englischen Recht , s . Bd . I S. 299. Mir scheint dies unnötig und irreführend . Die Bd . II S. 82 , 266 ff . , 298 , 299 , 368 aufgestellten Grund- sätze dürften für alle Fälle eine zweckentsprechende Lösung geben . S. 89 : Zeile 16 ...
... englischen Recht , s . Bd . I S. 299. Mir scheint dies unnötig und irreführend . Die Bd . II S. 82 , 266 ff . , 298 , 299 , 368 aufgestellten Grund- sätze dürften für alle Fälle eine zweckentsprechende Lösung geben . S. 89 : Zeile 16 ...
Side 3
... englischen Kanal mit Schleppdampfern jeder Gröfse , die zur selbständigen Seefahrt nicht bestimmt sind , sofern sie nur zur Schleppfahrt verwendet werden , soweit diese Fahrten nicht zur Küstenfahrt gehörten . b . „ Vorschriften über ...
... englischen Kanal mit Schleppdampfern jeder Gröfse , die zur selbständigen Seefahrt nicht bestimmt sind , sofern sie nur zur Schleppfahrt verwendet werden , soweit diese Fahrten nicht zur Küstenfahrt gehörten . b . „ Vorschriften über ...
Andre utgaver - Vis alle
Das deutsche Seerecht: auf Grund des Kommentars von Dr. William Lewis ... Emil Boyens Uten tilgangsbegrensning - 1897 |
Das deutsche Seerecht: auf Grund des Kommentars von Dr. William ..., Volum 2 Emil Boyens Uten tilgangsbegrensning - 1901 |
Das deutsche Seerecht: auf Grund des Kommentars von Dr. William ..., Volum 1 Emil Boyens Uten tilgangsbegrensning - 1897 |
Vanlige uttrykk og setninger
Ablader Ablieferung Abzug alten H.G.B. Anspruch Antritt der Reise Anwendung aufser ausdrücklich Ausland Auslieferung bedungen Beförderung Befrachter Beitragspflicht Beladung Belgien Art Beschädigung Besitz besondere Haverei bestimmt Bestimmungshafen Bestimmungsort betreff beziehentlich blofse Bodmerei Bord Carver Chartepartie Code de commerce dafs das Schiff Dispache Empfänger Entlöschung Entsch erst Fall Finnland Finnland Art Fracht Frachtgut Frachtrecht Frachtvertrag Gefahr gemäfs Gericht Gesetz gilt grofsen Haverei Grund Grundsatz Güter Hafen haftet Haftung Handelsgesetzbuch Havarie grosse Hinterlegung Indossament Klausel Kommentar Bd Konnosse Konnossement Kosten Lade Ladeschein Ladezeit Ladung Ladungsgut Ladungsinteressenten läfst Landesgesetze letzteren lich Liegegeld Löschen Löschplatz Löschung Löschzeit Lyon-Caen mafsgebend mufs namentlich neuen H.G.B. Nothafen O.L.G. Hamburg Ortsgebrauch Personen Pfandrecht Prot R.G.Entsch R.O.H.G.Entsch Reeder Reederei Regel Reichsgericht Reisenden Rheder Schäden Schiff und Ladung Schiffsbesatzung Schiffsregister Scrutton sect Seegesetze Seerecht Seetüchtigkeit soll sowie Stückgüter Teil Überliegezeit unserem verbodmet Verbodmung Verfrachter Vergütung verladen Verlust Verordnung verpflichtet Verschulden Vertrag volle Fracht vorhanden Vorschriften Zeitfracht zulässig
Populære avsnitt
Side 390 - SEC. 2. That it shall not be lawful for any vessel transporting merchandise or property from or between ports of the United States of America and foreign ports, her owner, master, agent, or manager, to insert in any bill of lading or shipping document any covenant or agreement whereby the obligations...
Side 390 - That if the owner of any vessel transporting merchandise or property to or from any port in the United States of America shall exercise due diligence to make the said vessel in all respects seaworthy and properly manned, equipped, and supplied, neither the vessel, her owner or owners, agent, or charterers shall become or be held responsible for damage or loss resulting from faults or errors in navigation or in the management of said vessel...
Side 566 - Damage by Jettison and Sacrifice for the Common Safety. Damage done to a ship and cargo, or either of them, by or in consequence of a sacrifice made for the common safety, and by water which goes down a ship's hatches opened or other opening made for the purpose of making a jettison for the common safety, shall be made good as general average.
Side 571 - Metal sheathing shall be dealt with by allowing in full the cost of a weight equal to the gross weight of metal sheathing stripped off, minus the proceeds of the old metal.
Side 71 - Wird die Fortsetzung der Reise in der ursprünglichen Richtung durch einen Zufall verhindert, so ist der Schiffer befugt, die Reise in einer anderen Richtung fortzusetzen oder sie auf kürzere oder längere Zeit einzustellen oder nach dem Abgangshafen zurückzukehren, je nachdem es den Verhältnissen und den möglichst zu berücksichtigenden Anweisungen entspricht. Im Falle der Auflösung des Frachtvertrags hat er nach den Vorschriften des § 632 zu verfahren.
Side 571 - In the case of wooden or composite ships : When a ship is under one year old from date of original register, at the time of accident, no deduction new for old shall be made. After that period a deduction of one-third shall be made, with the following exceptions : Anchors shall be allowed in full. Chain cables shall be subject to a deduction of one-sixth only. No deduction shall be made in respect of provisions and stores which had not been in use.
Side 491 - Nothafen einläuft, insbesondere, wenn das Einlaufen zur notwendigen Ausbesserung eines Schadens erfolgt, den das Schiff während der Reise erlitten hat. Es gehören in diesem Falle zur großen Haverei die Kosten des Einlaufens und des Auslaufens, die das Schiff selbst treffenden Aufenthaltskosten, die der Schiffsbesatzung während des Aufenthalts gebührende Heuer und Kost, die Auslagen für die Unterbringung der Schiffsbesatzung am Lande, solange die Besatzung nicht an Bord verbleiben kann, ferner,...
Side 420 - Unternehmer ist neben demselben strafbar, wenn die Zuwiderhandlung mit seinem Vorwissen begangen ist, oder wenn er bei der nach den Verhältnissen möglichen eigenen Beaufsichtigung des Stellvertreters es an der erforderlichen Sorgfalt hat fehlen lassen.
Side 571 - Deductions as above under Clause C, except that one-third be deducted off iron-work of masts and spars, repairs to and renewal of all machinery (inclusive of boilers and their mountings), and all hawsers, ropes, sheets, and rigging.
Side 567 - Damage to or loss of sails and spars, or either of them, caused by forcing a ship off the ground or by driving her higher up the ground, for the common safety, shall be made good as general average...