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jener Ruthe aus Jacob geboren worden. Der Messias hat wirklich zu Bethlehem an dem Tage in der Krippe zuerst geruht, welchen Haggai verkündet. An dem Tage, an welchem das neue Jahr erwacht und Horus, Jao, Thammus, Sol invictus geboren wurden, an welchem Hiskias und Judas den Tempel weihten; gerade an diesem Tage wurde Christus geboren, am Sonntage des Sabbatsjahres, wo die Erde mitten zwischen Sonne und Mond stand. An demselben Tage, an welchem 3 Nächte vor der Nachtgleiche das erste Osterlamm in Aegypten geschlachtet wurde, am Tage und im Jahre seines Sterns starb der Herr 3 Nächte vor der Nachtgleiche, 33 Jahre 3 Monate alt, in denselben Stunden, in welchen das Licht der Welt nach von Ewigkeit her bestimmten Gesetzen verlosch. Gerade an dem Tage, an welchem die Aegypter und Peruaner ihre Lämmer und Tempel rötheten, an welchem Salomo und Serubabel den neuen Tempel gründeten und Herodes weihte, an welchem Sirius zum ersten Male aufging und die Schöpfung vollbracht war, an demselben Sonntage ging der zweite Adam aus der Nacht des Grabes hervor. Solche Bruchstücke aus einer höheren Weltordnung möchten auch den Irrenden anleiten, unter die Hand Dessen sich zu demüthigen, der Himmel und Erde und Zeiten gemacht hat. Schliesslich hat der Vf. zu beklagen, dass nicht bloss manche Druckfehler, sondern auch Rechnungsfehler in das Buch sich eingeschlichen haben. Obgleich kein chronologisches Werk von solchen frei ist, obgleich die Heroen der Zeitrechnung Scaliger und Petavius, die einen grossen Theil ihres Lebens Rechnungen gewidmet, sehr oft gefehlt haben; so kann diess doch den Vf. nicht entschuldigen, sondern nur das alte Wort bewähren, dass alles Menschenwerk unvollkommen und unser Wissen Stückwerk ist. Ausser den S. 246 ff. bemerkten sind noch folgende anzuzeigen. S. 13. Z. 5. v. u. Wahrscheinlicher ist, dass Eusebius das 19. Jahr Tiber's von dessen Mitregentschaft 14 n. Chr. an gerechnet habe. S. 14. Z. 2 v. o. sichtbar st. total. S. 15. Z. 6 v. 0. 68 S. 41. Z. 3 v. u. 14 Tage vor dem bürgerlichen Nisan S. 64. Schon Josephus Ant. XVIII. 2, 2. B. J. VI. 4, 8 beweisen, dass die Juden und Macedonier nicht nach Mondmonaten gerechnet haben; denn so grosse Zeitintervalle konnte kein Mensch ohne Mondtafeln bis auf den Tag bestimmen. Diese Angaben beziehen sich auf die hebräisch-macedonischen Sonnenmonate (S. 63); denn von Cäsar's Tod am 15. März (30. Adar-Dystrus) bis zum Tode August's am 19. Aug. (1. Elul-Gorpiäus) sind eben 6 Monate 2 Tage, die Schalttage als Schaltmonat gerechnet. S. 62. Z. 1 v. u. 480 st. 514. S. 74. Z. 14 v. o. Herodes Regierungsjahre wurden vom 1. Nisan an gerechnet, daher sein Tempel an diesem Tage geweiht worden sein muss. S. S1. Z. 15 v. o. n. Chr. st. v. Chr. S. 82. Die Zeit des Herodes wird durch die Schlacht bei Actium und die damit in Verbindung stehenden Finsternisse bestätigt. S. 83. Z. 20 v. o. Jos. Ant. XVIII. 2, 1 scheint den Census Quirin's ins 8. Jahr nach Chr.

st. 69.

an.

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(37 nach der Schlacht bei Actium) zu setzen; aber nach XVIII. ì, 1 war dieses Jahr ein Sabbatsjahr, folglich fand der Census im Jahre 7 n. Chr. Statt und Josephus meint das Ende des Census was er bespricht, und welches in das 37. Jahr der Schlacht gefallen sci. S. 93. Z. 11 v. o. und Tiber hat mit August seit Ende des 14. J. n. Chr. regiert; in Palästina wurde seine Regierung vom 1. Oct. 15 n. Chr. an gerechnet. S. 99 Z. 9 v. o. 63 st. 69. S. 128. Z. 14 v. u. Nach unserer Zeitrechnung wurde das Osterlamm Mittwochs Abends gegessen. S. 132. Z. 8 v. u. nicht mehr überall. S. 139. Z. 18 v. u. Frühlingsnachtgleiche. S. 140. Z. 1 v. o. del. die Verkündigung und. S. 141. Z. 1 v. o. nach einer Belagerung von 3 Jahren. S. 181. Z. 19 v. u. 15. Mai. S. 182. Z. 3 v. o. Sotheos ortus bezieht sich auf den heliacischen Aufgang des Sirius am Frühlingsnachtgleichentage der Schöpfung. S. 183. Z. 12 u. 13 v. u. Taurus st. Aries; Cancer st. Leo; eben so S. 184. Z. 2 v. o. — S. 203. Z. 5 v. u. 22. st. 20. März. S. 219. Z. 21 v. u. seit 71. S. 217. Z. 3. v. o. Regu. S. 240. Z. 7 v. a. Nero starb 69 n. Chr. S. 248. Z. 2 v. u. 7. Aug. 69 st. 70 u. s. w. - S. 252. Z. 6 v. u. Die Antiochenischen Münzen, welche bis Cäsars Tod (43 v. Chr.) 4 Jahre 9 Monate rechnen, bestätigen Nero's besagtes Todesjahr. Seine Münzen geben, sofern nicht ein Jahr ganz, wie bei andern Kaisern, fehlt, 1 Jahr weniger. Da aber Vitellius, obgleich er in 2 Jahren Kaiser war, nur eine Münze erhielt, Galba deren zwei; so kann sich die Münze A des Galba auf seine Mitregentschaft mit Nero 69 n. Chr. beziehen. S. 253. Z. 11 v. u. Juli st. Juni. S. 256. Z. 7 v. o. 138 st. 139. S. 257. Z. 9 v. o. 285 st. 295. S. 258. Z. 15 v. o. Da der Canon des Ptolemäus die ältesten Könige 1 Jahr zu spät gesetzt hat, so gehört die Eroberung Jerusalems ins J. 586 v. Chr. vgl. S. 262. S. 262. Z. 14 v. o. Während des Druckes sind neben dem 14. Jahre Hiskia's die Zahl 712 ausgefallen und die darunter stehenden alle um eine Zeile zu hoch gekommen. Statt 657 1. 697. S. 265. Z. 16 v. u. Da Samuel der Wahrscheinlichkeit nach nicht 130 Jahre gelebt hat, so muss die Anarchie 1322 v. Chr. etwa um 30 Jahr verlängert, die vom J. 1202 um 30 Jahre verkürzt werden. S. 293. No. 12 hätte bemerkt werden sollen, dass dieser Finsterniss ganz allein wegen der Tod Cäsar's ins J. 43 v. Chr., nicht 44 gesetzt werden müsse, was mit allen übrigen Finsternissen dieser Zeit übereinstimmt. No. 14. Da die Mondfinsterniss während Cicero's Consulate Abends eintrat, so kann nur an die vom 27. Oct. 63 v. Chr. 7 Uhr gedacht worden, wonach Cicero's Consulat mit der Zeitrechnung des Cäsar, Augustus und Pompejus in Uebereinstimmung kommt. - S. 295. No. 19. 20.. Diese beiden Finsternisse gehören ins folgende Jahr; die Mondfinsterniss trat ein am 21. Dec. 10h (Sonne 8 Z. 29 G., Mond 2 Z. 29 G., aufst. Knoten = 9 Z. 2 G.), die Sonnenfinsterniss am 5. Jan. 74 n. Chr. Mittags (Sonne 9 Z. 14 G., Mond 9 Z.

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14 G., aufst. Knoten 9 Z. 2 G.), wodurch obige Zeitrechnung und die Sabbatsjahre bestätigt werden. S. 302. Z. 16. 17. Passah, Mondphasen. S. 311. Z. 7 v. o. Da diese Finsterniss den Worten noch auf Sonnenaufgang fiel, so kann sie nur die vom 10. Mai 483 v. Chr. gewesen sein, die auch total war. S. 313. Ζ. 3 ν. ο. νουμηνία. S. 343. Z. 1 v. u. im st. ein.

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[2] Histoire de Photius, Patriarche de Constantinople, auteur du schisme des Grecs, d'après les monuments originaux, la plupart encore inconnus, accompagnée d'une Introduction, de Notes historiques et de Pièces Justificatives; par M. l'Abbé Jager, Chanoine honor. de Paris et de Nancy, professeur d'histoire à la Sorbonne. Paris, Vaton. 1844. XLIV u. 468 S. mit lith. Portr. gr. 8. (7 Fr. 50 c.)

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Schon der Franziscaner Chrysost. Faucher hat unter dem Titel: „Histoire de Photius patriarche schismatique de Constantinople, par le P. Chr. F." (Paris 1772. 12.) eine Monographic über Photius geliefert; allein die geringe Verbreitung dieses Buches lässt Ref. (der es nie zu Gesicht bekommen und unter den Deutschen nur bei Danz angeführt gefunden) allerdings vermuthen, dass es keinen besondern Werth habe, und dass mithin die kurze Charakteristik desselben, welche Hr. J. S. XLIV. Anm. 2 gibt, wenn nicht durchgängig begründet, so doch auch nicht lediglich von einem ausserhalb des Bereiches wissenschaftlicher Kritik liegenden Standpuncte aus gegeben sein möge. Eine neue Behand– lung dieses Gegenstandes wäre also gewiss nichts Ueberflüssiges und müsste eine gute Aufnahme finden, wenn sie eiuigermaassen den nach dem gegenwärtigen Standpuncte der Wissenschaft an sie zu machenden Anforderungen entspräche. Letzteres ist nun aber, um es gleic unumwunden auszusprechen, hier der Fall durchaus nicht; im Gegentheil, man begreift kaum, wie ein Mann von Hrn. J.'s Namen und Stellung es wagen konnte, mit einem Buche vor die Welt zu treten, nach welchem man wirklich glauben sollte, dass der Professor der Geschichte an der Sorbonne von den einfachsten Grundsätzen der von ihm an der ersten katholischen Lehranstalt Frankreichs vertretenen Wissenschaft und von den Pflichten eines Schriftstellers gegen das Publicum nur sehr unwürdige Begriffe habe. Freilich, wenn man liest, was der Vf. am Ende der Einleitung S. XLIV. über sein Verfahren sagt (beiläufig so ziemlich Alles, was man in Ermangelung einer Vorrede von ihm selbst darüber erfährt):,,Je n'ai rien donné à l'imagination. Je m'en suis tenu scrupuleusement aux monuments historiques, que j'ai examinés avec soin, reproduits avec fidélité, et indiqués avec exactitude"; so klingt das ganz fein und löblich, ist aber leider nur in sehr geringem Maasse wahr. Denn was zuerst die Quellenforschung anlangt, so glaubt sich Ref. berechtigt, sie dem Vf. mit wenigen Ausnahmen ganz abzusprechen. Hr. J. hat aller Wahrscheinlichkeit nach sich weder um vollständige Kenntniss der vorhandenen Quellen bekümmert, noch die Werke, welche er als solche kannte, selbst gehörig gelesen. Die von ihm benutzten Quellen

sind fast lediglich Diejenigen, welche Baronius, Pagi, Labbeus und Harduin, zum Theil sogar nur in Uebersetzungen geben oder anführen; Citate von Byzantinern, d. h. in den meisten Fällen Namen ohne weitere Angaben, finden sich reichlich; aber gewiss ist darunter selten ein Schriftsteller, der den genannten Gelehrten unbekannt oder von ihnen übersehen ist; mehr als diese kannten oder kennen konnten, kennt auch der Professor der Geschichte an der Sorbonne in der Regel nicht. Was sind denn nun aber die „,monuments originaux la plupart encore inconnus", die uns auf dem Titel so viel verheissend in die Augen fallen? Ref. glaubte zuerst, es könnten darunter nur ganz neu entdeckte oder erst jetzt wieder aufgefundene, oder wenigstens bloss unbenutzte und ungedruckte Urkunden zu verstehen sein. Allein er fand, dass der Vf. wohl von wenig bekannten und seltenen Quellen sprechen möge, und entdeckte als hierher gehörig nach sorgfältiger Prüfung Folgendes: 1. und 2. die griechischen Originale zweier Briefe von Photius an den Papst Nicolaus, bis jetzt nur bei Baron. ad a. 860 § 61 sqq. und ad a. 861 $ 34 sqq. in latein. Uebersetzung von Morinus vorhanden, beide entlehnt aus einer Sammlung polemisch-dogmatischer Schriften griechischer Theologen aus älterer und neuerer Zeit, Tóuos yuous genannt, welche auf Veranstaltung des Patriarchen von Jerusalem Dositheus der Bischof von Rimnik Anthimus 1705 daselbst herausgegeben hat (Baumgarten Nachr. von merkw. Büchern. VII. 511). 3.-6. (p. XLIII sq. 347. 359) vier Stellen aus Mai's Spicilegium Vaticanum, zusammengenommen kaum 15 Zeilen. 7. Die kurze Beschreibung des von Mai ebendas. Tom. VII herausgegebenen Σύνταγμα. p. 397 sq. Lassen wir aber auch diess Alles, so wie den p. 453 sqq. mit der Bemerkung, dass er in Frankreich erst einmal veröffentlicht sei, aus Combef. auct. noviss. abgedruckten Brief des Photius an den Patriarchen von Aquileja als,,mon. encore inconnus" gelten, so ist doch das ,,la plupart" noch lange nicht gerechtfertigt, und man fühlt sich stark versucht, den Vf. einer bewussten auf Täuschung unkundiger Leser berechneten Uebertreibung zu zeihen. Unter diesen Umständen wird man auch keine grossen Leistungen in der Quellenkritik erwarten, und in der That macht Hr. J. es sich damit sehr leicht. Namentlich folgt er dem Nicetas Paphlago, der zwar Zeitgenosse und Augenzeuge, aber auch auf der andern Seite begeisterter Anhänger des von ihm verherrlichten Ignatius war, in allen Stücken, ohne weitere Untersuchung und den leisesten Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit, während Das, was in Photius' eigenen Schriften oder sonst zu seinen Gunsten sich findet, möglichst beschränkt oder beseitigt wird. Besser steht es mit dem nächstfolgenden Puncte der obigen Erklärung, worunter doch wohl ein genauer Abdruck der in der Grundsprache als pièces justif. angehängten oder sonst angeführten, und eine richtige Uebersetzung der hin und wieder mehr oder weniger vollständig eingeschalteten Stücke zu verstehen ist. In den Uebersetzungen wenigstens, wo freilich die glatte und fliessende Eleganz der französ. Sprache in vielen Stellen das ursprüngliche

1846. I.

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meist orientalisch feierliche Colorit verwischt hat, ist uns keine wesentliche Abweichung oder Entstellung aufgefallen. Nur müssen wir nach Vergleichung der Uebers. p. 254 mit der von Fleury hist. eccl. 1. 52. § 20 gegebenen und des Vfs. eigenem Geständnisse p. XLIV Anm. 2 den bedeutendsten Theil dieses Verdienstes auf fremde Rechnung setzen. Der letzte Punct ist zu unbedeutend, um darüber ausser den schon gegebenen Andeutungen noch etwas zu sagen. Dagegen bedarf der Anfang noch einer Beleuchtung. Wir wollen es Hrn. J. gern glauben, dass er seiner Phantasie keinen Einfluss gestattet habe. Allein selbst angenommen, unvollkommene und leichtfertige Quellenforschung und Behandlung thue nicht nothwendig der geschichtlichen Wahrheit Eintrag, so gibt es doch auch noch manches Andere, wodurch ein Geschichtsschreiber gehindert werden kann, sich streng an die Geschichte zu halten. Bei dem Vf. ist nun offenbar ein solches Hinderniss vorhanden, nämlich ein hoher Grad kirchlicher Befangenheit. Diese hat seinen Blick geleitet und ihm die Feder geführt, unter ihrem Einflusse wandelt er ohne eigenes Urtheil und selbstständige Prüfung, und nicht selten sogar ohne die gehörige Aufmerksamkeit, als blinder Nachtreter in den Fusstapfen der Schriftsteller, in deren Werken er, wie wir vorhin gesagt, hauptsächlich seine Quellenstudien gemacht hat. Andere als diese und ihnen wenigstens in Bezug auf die Kirchenspaltung Gleichgesinnte sind von ihm gar nicht berücksichtigt, und wenn er p. XLIV Anm. 2 versichert, die neuern Schriftsteller nicht vernachlässigt zu haben, so hätte er nur noch dazu setzen sollen, dass er einestheils zu viel Bescheidenheit besitze, als dass er, sehr wenige [im Grunde gar nicht zur Sache gehörige] Fälle ausgenommen, mit seiner Belesenheit prunken möge, und dass anderntheils für ihn als einen gehorsamen Sohn der Kirche die Werke nichtkatholischer und ausländischer Schriftsteller, namentlich der deutschen, mit ihren unhistorischen Forschungen, wahrheitswidrigen Darstellungen und lästigen Einwürfen so gut als nicht vorhanden seien. Diess sind in der Kürze unsere Bemerkungen über den Charakter des vorlieg. Werkes im Allgemeinen. Sie im Einzelnen mit Beispielen zu belegen, würde nicht schwer fallen, ist aber zu weitläufig; doch ist Ref. es dem Vf., wie den Lesern und sich selbst schuldig, wenigstens einen Fall namhaft zu machen, welcher mehrere der gemachten Ausstellungen zugleich bestätigt. Es ist diess p. 170, wo erzählt wird, dass Zonaras die plötzliche Absetzung des Photius am Tage nach dem Regierungsantritte des Basilius Macedo so darstellt, als sei sie erfolgt, weil Photius dem neuen Kaiser als Mörder die Zulassung zum Abendmahl verweigert habe. Der Vf. stellt die Richtigkeit dieser Erzählung in Zweifel. Ref. hält sie allerdings auch nicht für begründet, weil Photius selbst nirgends etwas von einem derartigen Vorfalle sagt, obwohl aus einer Aeusserung desselben (Epist. 97 gleich zu Anfange) das Vorhandensein eines Gerüchtes davon im Volke vermuthet werden könnte. Aber Hr. J. macht ganz andere Gründe dagegen geltend, nämlich die Persönlichkeit des Photius, die Unwahrscheinlichkeit,

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