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schon von Servius geschaffen worden, da für die ursprüngliche Servianische Verfassung eben centurie die stimme bezeichnete (wahrscheinlich hat Cicero, der einzige der schon für jene zeit die suffragia zu bezeugen scheint, den namen aus dem sprachgehrauche seiner zeit übertragen); unwahrscheinlich ferner, dasz jemals zu gleicher zeit ein teil der ritterabteilungen cenlurienweise, der andere suffragienweise gestimmt habe.

Wenn also die Voraussetzung von der idenlitäl der sex suffragia mit jenen sechs centurion, eine zufällige ideenverbindung mit der zahl sechs, durch das sprachliche und historische bedenken beseitigt wird, so müssen wir nun methodischer weise von der Festusstelle ausgehen, die allein eine definition der sex suffragia enthält, es heiszt daselbst: 'sex suffragia werden unter den rittercenturien diejenigen genannt, welche zu der zahl der von Tarquinius gestifteten hinzugefügt worden sind.' wolgemcrkt, Feslus sagt von der zahl der centurion, welche sex suffragia genannt wurden, durchaus nicht wie grosz sie gewesen, sondern nur dasz sie nach Tarquinius Priscus hinzugekommen sei; der hinzufugende kann nur Servius gewesen sein; dieser hat aber nach einhelliger Überlieferung die zahl von sechs abieilungen auf achtzehn erhöht: folglich werden zwölf centurien des Servius als sex suffragia bezeichnet, es wird dabei nicht ausgesprochen, dasz Servius selbst sie so genannt — es heiszt appellantur — und wir haben also, wie schon angedeutet, an eine spätere entwicklung zu denken, in welcher jene zwölf centurien des Servius nicht mehr zwölf stimmen, suffragien, entsprachen, sondern je zwei centurien zusammen ein suffragium bildeten: eine combination für welche, wie wir sehen werden, die doppelcenlurieii des Tarquinius mehr als bloszes analogen sind.

Wie verhält sich jetzt zu Festus die übrige tradition? — Livius braucht den namen sex suffragia nicht; wenn er aber sagt, die sechs Abteilungen der Raumes, Tilies und Luceres würden zu seiner zeit sex centuriae genannt, so wird man darin bei einem Zeitgenossen des Verrius Flaccus, der die sex suffragia als noch bestehend zu bezeichnen scheint, bei einem genauen ausschreiber des 'genauen' anliquars Cincius, bei einem rhetor der vor antiquarischen dingen eine so tiefe ehrfurcht und zugleich eine so ängstliche bescheidenheit empfindet, dasz er die worte seines gewährsmannes wort- und stilgetreu herübernimt4), viel mehr eine Unterscheidung von den sex suffragia als eine ungenaue identische bezeichnung erkennen.

Ausdrücklich erwähnt werden die sex suffragia bei Cicero an der schon angeführten stelle de re p. II 22, 39, in der handschriftlichen lesart des alten correctors, und an der nicht weniger umstrittenen stelle Phil. II 33, 82, ebenfalls nach der handschriftlichen lesung und deren einfachster erklärung. dort sagt Scipio, nachdem er vorher die achtzehn rittercenturien erwähnt hat, von der Servianischen einrichtung: rationem videlis esse talem, ut equitum centuriae cum sex suffragiis ei prima classis addila centuria . . LXXX Villi centurias habeat. hier

4) vgl. neues schweizerisches museum VI 8. 49 ff.

sechs abteilungen derselben sodann von Tarquinius, achtzehn abteilungen endlich von Servius gebildet seien, zusammenhängt mil aller und jeder tradition über die stammtribus, mit der ganzen Systematik der ältesten römischen geschichte, speciell noch mit der erzählung vom augur Attas Navius, wie allgemein sie bezeugt ist: so musz eine solche umkehrung der tradition durch Festus geradezu unmöglich erscheinen, und es können daher weder die versuche die autorität des Festus gegen die der liistoriker (oder umgekehrt) einfach preiszugehen (vgl. Becker a. o. s. 247 L) irgendwie befriedigen, noch der versuchHommsens (röm. forsch. 1 s. 139Í.J den Widerspruch des Festus, betreffend das aller der sechs centurien der Raumes, Tities und Luceres, aus dem geringern ansehen derselben zu erklären; gab es doch für jenen unterschied des ansehens eine weit einfachere erklärung: kann nicht gerade das jüngere durch frische lebensfähigkeit das ältere veralten lassen? somit wurde als letzter ausweg der von Rein eingeschlagene einer textänderung2) übrig bleiben, wenn nicht jener ganze höchst bedenkliche Widerspruch auf einer ebenfalls bedenklichen Voraussetzung beruhte.

Stillschweigend werden die sex suffragia den sechs abteilungen der Raumes, Tities, Luceres gleichgesetzt, den zwölf andern centurien entgegengesetzt, demnach würden sie nichts anderes sein als sechs centurien, wie denn Livius I 36 für seine zeit, I 43 schon für Servius Verfassung ausdrücklich die Zählung der Ramnes, Tities und Luceres als sex centuriae berichtet: woher dann aber der besondere naine suffrage seil Servius, unter dem doch zuerst von den ritterableilungen als slimmkörpcrn die rede ist, war ja eben centuria zugleich technische Bezeichnung der stimmableilung; woher dann sogar ein gegensalz im sprachgebrauche zwischen sex suffragia einerseits und centuriae eqvitu» anderseits? denn dieser gegensalz findet sich erstens ausdrücklich bei Cicero de re p. II 22, 39 nach der lesung zweiter hand equitum centuritf cum sex suffragiis, deren richligkeit nach Monmisens erörterung (röm. forsch. I s. 135, 3) mir endgültig festgestellt scheint; sodann aber auch stillschweigend in dem namen sex suffragia, worin die bervorhebung der zahl nach Festus und Cicero offenbar stehend ist, während bei equitum centuriae die zahl regelmäszig fehlt5;: hier musz die zahl selbstverständlich, dort musz sie in besonderen, nicht von vorn herein gegebenen Verhältnissen begründet sein, wenn nun der паше suffragia im unterschied von centuriae darauf hindeutet, dasz hier stimmkörper und militärische abteilung begrifflich nicht zusammenfallen, so deutet die stehende beifügung der zahl in sex suffragia gegenüber dem bloszen centuriae equitum darauf, dasz numerisch die einzelne rittercenturie entweder ein mulliplum oder eine quote des suffragium ist. dabei ist von vorn herein unwahrscheinlich, dasz name und begriff des sufTragium

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diese stelle, wenn nun aber die sechs doppelabteilungen der Ciceronischen zeit nicht mehr die alten namen Ramnenses usw. fuhren, wie heiszen sie denn? doch wol eben sex suffragia: denn diese sind ja nach Feslus als sechs Stimmkörper zu denken, von denen jeder zwei normalabteilungen der ritter, zwei centonen, umfaszt, und dann stimmt damit Cicero selbst an der zweiten stelle überein, wo er die acte einer abstimmung in den comilien seiner zeit folgendermaszen aufzählt: sorlitio praerogaiivae . . .prima classis vocatur, renuntiatur; deinde, it а ut ad s ole l, suffragia; tum secunda classis vocatur. folgen wir auch hier einfach der handschriftlichen Überlieferung: die suffragia können gewis keine anderen suffragien seiu als die sex; in diesen ist die Staatsritterschaft der Ciceronischen zeit vollständig inbegriffen, indem von andern rittercenturien keine rede ist und achtzehn ritlercenturien unmöglich mit suffragia bezeichnet werden können, während die zahl sex wol wegfallen kann, wenn die ihnen entgegengesetzten sechs stimmencenturien nicht mehr vorhanden sind; und endlich, die gesamte staatsritlerschaft stimmt jetzt nach der ersten classe, wenn auch hier manigfacue änderungen oder künstliche erklärungen versucht worden sind, so haben dieselben keine stütze als die Voraussetzung, dasz seit Servius jederzeit achtzehn centurien gewesen und geblieben seien9); dagegen ergibt sich uns aus beiden stellen zusammen das résultat, dasz erstens zu Ciceros zeiten nur die sex suffragia bestanden, die übrigen ritlercenturien und die alten namen verschwunden waren, dasz zweitens, wie nach Festus, die sex suffragia nach ihrer nominellen stärke zwölf centurien entsprachen, und dasz drittens Cicero die sex suffragia schon angelegt fand in der institution des Tarquinius.

Freilich nur angelegt: denn zahl, name und bedeulung wurden durch Servius modificiert: aus den sechs doppelabteilungen wurden wirk

fertigen; letztere ist freilich unmöglich, so lange das einschiebsei algue eliain usw. beibehalten wird, wenn sodann nee potuit usw. bedeuten soll, dasz die namen auch für die spätere zeit geblieben seien — wie z. b. auch Kubino erklärt — was soll sed tarnen? dieses fordert ein concessives Verhältnis, die concession wiederum einen hauptgedanken, der die einschränkung erleidet; da nun in dem satze mit sed tarnen die eigentliche 'constitution' der ritterschaft enthalten ist (während zu dem vergleiche mit der korintbiseben einrichtung sogar die verglichene römische fehlen würde), die 'constitution' aber von Cicero mit der einrichtung seiner zeit identifiziert wird, so erleidet eben diese identität eine einschränkung durch die beibebaltung der namen; Horaz (a. p. 341) kann für Ciceros zeit nichts beweisen. — Für eine nochmalige Verdoppelung der 1200 hat man mit recht das handschriftliche postquam geltend gemacht, weil sonst der nachschleppende temporalsatz stilistisch und logisch ungeheuerlich ist; que ist ganz passend, weil die damit verbundenen gedankenglieder zusammen den einen hauptgedanken ergeben: 'Tarquinius hat die jetzige form und zahl der ritterschaft begründet»; auch die normalzahl 2400 ist also zu Ciceros zeit dieselbe; übrigens ist ac nicht so unerhört, sobald man nicht Cicero und Livius auch für das einzelne glaubt in einklang bringen zu müssen.

9) so zuletzt Mommsen röm. gesch. I« s. 796 anm.; vgl. röm. forsch. I e. 136, 5. 140, 13. zu res gestae divi Augusti s. 35.

wird deutlich zwischen equitum centuriae im engern sinne und sex suffragia unterschiedens), doch musz diese Unterscheidung nicht notwendig schon für Senilis gelten; sodann läszt die Verstümmelung der vorausgehenden erzählung nicht mit gewisheit erkennen, welchen bruchteil der achtzehn centurion Cicero mit equilum centuriae, welchen mit sex suffragia bezeichnen will, jedoch aus der ausdrucksweise kann man vermuten, dasz mit equitum centuriae im engern sinne diejenigen ableilungeu bezeichnet werden, welche als die eigentlich militärischen betrachtet werden können, mit sex suffragia die welche ihre eigentliche bedeutung in den comitien haben; dasz ferner der nominalivus das alte, ursprüngliche, der zusatz cum das neue bezeichne; somit wurde auch Cicero die sex suffragia genannten centurien als die bildung des Servius betrachten, von ihm gebildet zum beliuf der comitien: die centuriae equitum würden aus der frühern zeit, wo es nur militärische ritterabteilungen gab, beibehalten sein.

Dem scheint nun auf den ersten blick zu widersprechen, was sich aus einer combination der zweiten oben angeführten stelle Phil. II 33, 82 mit de re p. II 20, 36 ergibt, an letzlerem orte wird, wenn wir der handschriftlichen lesart folgen , von den Veränderungen der erklärer absehen6) und blosz die aus ihrem Zusammenhang verschlagenen, hier sinnlosen worte atque etiam Corinthios . . diligentis entfernen7), von Tarquinius Priscus folgendes erzählt: equitatum ad hunc morem constituí!, qui usque adhuc est retentus: nee potuil Titiensium et Rhamnensium et Lucerum mutare, cum cuperet, nomina, quod auetor ei.. Attus Navius non erat; sed tarnen prioribus equitum partibus seeundis odditis oo ac CC fecit équités numerumque duplicavit, postquam bello subegit Aequorum magnam gentem . . idemque Sabinos . . equitatu fudil belloque devicit. also Tarquinius hat die ritterschaft (oder reilerei) in der weise organisiert, die bis auf Ciceros zeit geblieben ist. dieser gedanke wird ausgeführt in dem gegensatze nee potuit . . sed tarnen d. h. 'und zwar konnte er allerdings die namen nicht Sndern, obschon er es wünschte; aber er fügte doch die zweiten ableilungen hinzu' usw. Tarquinius ist demnach der begründer der spätem einrichtung, obschon er die namen zu ändern nicht vermochte — später sind also die nameu geändert — er ist es dennoch, weil er die sechs ableilungen stiftete und ihre stärke nach einigen kriegen, in denen er die bedeutung der reilerei schätzen gelernt, verdoppelte: zu Ciceros zeit bestehen also überhaupt nur sechs ableilungen, jede mit dem doppellen der normalslärke, also zusammen in der stärke von zwölf normalableilungen.8) soweit

5) es könnte auch erklärt werden 'die rittercenturien mit einecblusz der sechs suffragien'; auch dann würde anter den rittercenturien im allgemeinen unterschieden werden zwischen solchen die ohne weiteres unter dem namen begriffen werden, und solchen die ihn nur im weitern sinne führen. в) vgl. Schwegler I s. 689 ff. mit den anmerkungen.

7) vgl. Schwegler s. 691 anm. 1; auch nach retentus stört der satz, der sich wol auf die Servianische einrichtung bezieht. 8; gegen

conjecture!! braucht sich eine logische interpretation nicht zu rechtdiese stelle, wenn nun aber die sechs doppelabteilungen der Ciceronischen zeit nicht mehr die alten namen Ramnenses usw. führen, wie heiszen sie denn? doch wol eben sex suffragia: denn diese sind ja nach Festus als sechs Stimmkörper zu denken, von denen jeder zwei normalabteilungen der ritter, zwei centurien, umfaszt, und dann stimmt damit Cicero selbst an der zweiten stelle überein, wo er die acte einer abstimmung in den comitien seiner zeit folgendermaszen aufzählt: sorlitio praerogativae . . .prima classis vacatur, renuntiatur; deinde, it a ut adsolet, suffragia; tum secunda classis vacatur, folgen wir auch hier einfach der handschriftlichen Überlieferung: die suffragia können gewis keine anderen suffragieti sein als die sex; in diesen ist die staalsritterschaft der Ciceronischen zeit vollständig inbegriffen, indem von andern riltercenlurien keine rede ist und achtzehn rittercenturien unmöglich mit suffragia bezeichnet werden können, während die zahl sex wol wegfallen kann, wenn die ihnen entgegengesetzten sechs stimmencenturien nicht mehr vorhanden sind; und endlich, die gesamte staatsritterschaft stimmt jetzt nach der ersten classe, wenn auch hier manigfache änderungen oder künstliche erkläruugen versucht worden sind, so haben dieselben keine stütze als die Voraussetzung, dasz seit Servius jederzeit achtzehn centurien gewesen und gehlieben seien9); dagegen ergibt sich uns aus beiden stellen zusammen das résultat, dasz erstens zu Ciceros zeilen nur die sex suffragia bestanden, die übrigen rittercenturien und die alten namen verschwunden waren, dasz zweitens, wie nach Festus, die sex suffragia nach ihrer nominellen stärke zwölf centurien entsprachen, und dasz drittens Cicero die sex suffragia schon angelegt fand in der institution des Tarquinius.

Freilich nur angelegt: denn zahl, name und bedeutung wurden durch Servius modificiert: aus den sechs doppelabteilungen wurden wirk

fertigen; letztere ist freilich unmöglich, so lange das einschiebsei atque etiam usw. beibehalten wird, wenn sodann nee potuit usw. bedeuten soll, dasz die namen auch für die spätere zeit geblieben seien — wie z. b. auch Kubino erklärt — was soll sed tomen? dieses fordert ein concessives Verhältnis, die concession wiederum einen Hauptgedanken, der die einschränkung erleidet; da nun in dem satze mit sed tarnen die eigentliche 'constitution' der ritterschaft enthalten ist (während zu dem vergleiche mit der korinthischen einrichtung sogar die verglichene römische fehlen würde), die 'constitution' aber von Cicero mit der einrichtung seiner zeit identifiziert wird, so erleidet eben diese identität eine einschränkung durch die beibehaltnng der namen; Horaz (a. p. 311) kann für Ciceros zeit nichts beweisen. — Für eine nochmalige Verdoppelung der 1200 hat man mit recht das handschriftliche postquam geltend gemacht, weil sonst der nachschleppende temporalsatz stilistisch und logisch ungeheuerlich ist; que ist ganz passend, weil die damit -verbundenen gedankenglieder zusammen den einen hauptgedanken ergeben: 'Tarquinius hat die jetzige form und zahl der ritterschaft begründet'; auch die normalzahl 2400 ist also zu Ciceros zeit dieselbe; übrigens ist ac nicht so unerhört, sobald man nicht Cicero und Livius auch für das einzelne glaubt in einklang bringen zu müssen.

9) so zuletzt Mommsen röm. gesch. I* s. 796 anm.; vgl. röm. forsch. I e. 136, 5. 140, 13. zu res gestae divi Augusti s. 35.

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